FACHBAUTISCHLPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung, Struktur und integrierte Durchführung der Prüfung
- § 4 Prüfungsinhalte
- § 5 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8 Zeugnisse
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Inkrafttreten