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EU_EWRHWV_2016
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- § 2 Anerkennung von Berufserfahrung
- § 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
- § 4 Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen
- § 5 Ausgleichsmaßnahmen
- § 6 Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen
- § 7 Eignungsprüfung
- § 8 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
- § 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
- § 10 Nachprüfung der Berufsqualifikation
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten