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EPSV
Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Fachbereiche und Tätigkeiten der Prüfsachverständigen
- § 3 Zuständige Behörde
- § 4 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 5 Antragsverfahren
- § 6 Anerkennung als Prüfsachverständiger
- § 7 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- § 8 Beauftragung
- § 9 Bautechnische Prüfung der Nachweise von Ingenieurbau-, Oberbau- oder Hochbau-Anlagen
- § 10 Planprüfung von Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischen Anlagen
- § 11 Abnahmeprüfung von Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischen Anlagen
- § 12 Zulassungsprüfung
- § 13 Prüfung bei festgestellten Abweichungen von nationalen technischen Vorschriften oder behördlichen Entscheidungen
- § 14 Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit
- § 15 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
- § 16 Haftpflichtversicherung
- § 17 Berufsgeheimnis
- § 18 Anzeigepflicht
- § 19 Verantwortung für die eingesetzten Mittel, Einrichtungen und Ausrüstungen
- § 20 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten; Prüfbericht
- § 21 Anzeigepflichten zur Person und zur beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Prüfsachverständigen
- § 22 Auskunftspflichten
- § 23 Fortbildung und Erfahrungsaustausch
- § 24 Überwachung
- § 25 Übergangsvorschriften