ENTSORGFONDSG
Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Errichtung, Zweck und Sitz
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben und Organisation des Fonds
- § 4 Kuratorium
- § 5 Vorstand
- § 6 Satzung
- § 7 Fondsvermögen
- § 8 Vorzeitige Ratenzahlung, Nachschusspflicht
- § 9 Anlage der Mittel
- § 10 Verwendung der Mittel
- § 11 Grundsätze der Wirtschaftsführung, Finanz- und Wirtschaftsplanung
- § 11 Ausführung und Änderung des Wirtschaftsplans
- § 11 Veränderungen von Verträgen und Ansprüchen, Vergleiche
- § 11 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen zu Anlagezwecken
- § 12 Buchführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- § 12 Entlastung des Vorstands; sonstige Pflichten
- § 13 Aufsicht
- § 14 Auflösung
- § 15 Verordnungsermächtigungen