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lawgit/laws_md/einhv/§2.md

209 B

§ 2 Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen

In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.