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893 B

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrages sind 1.die Zusatzvereinbarung[Anlage 1], 2.die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument[Anlage 2], 3.die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters[Anlage 3], 4.die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle[Anlage 4], 5.die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter[Anlage 5], 6.die Entgeltordnung[Anlage 6], 7.das Glossar[Anlage 7], 8.gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel[Anlage 8] und 9.die Regelungen zur Vergütung[Anlage 9].

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander 1.dieser Vertrag, 2.die Zusatzvereinbarung[Anlage 1], 3.gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel[Anlage 8], 4.die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle[Anlage 4]und 5.das Glossar[Anlage 7].