156 B
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§ 9 Bestandteile der Prüfung
Die Prüfung besteht aus 1.einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und 2.einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.
Die Prüfung besteht aus 1.einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und 2.einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.