Files
lawgit/laws_md/eakav/§5.md

2.0 KiB

§ 5 Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien

(1) Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen: 1.Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, 2.Anlagebedingungen:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“, 3.Satzung:BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association“, 4.Verkaufsprospekt:BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus“, 5.Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, 6.Halbjahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report“, 7.wesentliche Anlegerinformationen:BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information“, 8.zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:BaFin-ID und eine den Inhalt kennzeichnende Bezeichnung, 9.Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“. Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen: „P312KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.

(2) Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen: 1.Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, 2.Anlagebedingungen einerseits oder andererseits Satzung oder Gesellschaftsvertrag:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“ einerseits oder andererseits „Articles of Association“, 3.Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, 4.Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“. Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen: „P331KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.

(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen: BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht“.