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296 B

§ 40 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“, 2.„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, 3.„Medien produzieren“ und 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.