296 B
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§ 40 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“, 2.„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, 3.„Medien produzieren“ und 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.