278 B
278 B
§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Projekte planen und umsetzen“, 2.„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, 3.„Medien produzieren“ und 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.