581 B
581 B
DJUBV
Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich
- § 2 Dienstjubiläen, Dankurkunden und Dienstjubiläumszuwendungen
- § 3 Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 4 Aushändigung der Dankurkunde
- § 5 Zurückstellung oder Hinausschiebung der Aushändigung der Dankurkunde und der Gewährung der Zuwendung
- § 6 Zuständigkeit
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten