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DECHPOLVTRUG
Gesetz zur Umsetzung der vollstreckungshilferechtlichen Regelungen des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendbare Vorschriften
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 4 Anhörung der betroffenen Person
- § 5 Rechtsbeistand der betroffenen Person
- § 6 Bewilligung der Vollstreckung
- § 7 Einspruch gegen die Bewilligung der Vollstreckung
- § 8 Gerichtliches Verfahren
- § 9 Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag der betroffenen Person
- § 10 Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- § 11 Rechtsbeschwerde
- § 12 Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 13 Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- § 14 Verbot der Doppelverfolgung
- § 15 Vollstreckung
- § 16 Inländisches Vollstreckungsverfahren und Ruhen der Verjährung bei ausgehenden Ersuchen
- § 17 Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
- § 18 Einschränkung von Grundrechten