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lawgit/laws_md/dbv/§5.md

277 B

§ 5 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für einen Zuschuss nach § 7 sind 1.juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland sowie 2.rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.