161 B
161 B
§ 1 Errichtung und Rechtsform
Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.
Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.