CHEMBIOLACKAUSBV_2009
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- § 4 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Abschlussprüfung
- § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 10 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 11 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 12 Durchführung der Berufsausbildung
- § 13 Abschlussprüfung
- § 14 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 15 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 16 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 18 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 19 Durchführung der Berufsausbildung
- § 20 Abschlussprüfung
- § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 23 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung