796 B
796 B
BZBLG
Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Begrenzung und Verbot von Zusätzen mit Metallverbindungen
- § 2 Verbraucherschutz
- § 3 Ausnahmen
- § 3 Abgabe zum Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen bei Ausnahmebewilligung
- § 4 Erklärung über die Beschaffenheit einzuführender Ottokraftstoffe
- § 5 Überwachung
- § 6
- § 7 Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Einfuhr von Ottokraftstoffen zu Verteidigungszwecken
- § 9 Berlin-Klausel
- § 10 Inkrafttreten