173 B
173 B
§ 5
(1) Schwerstbeschädigtenzulage wird
[Tabelle]
erbracht.
(2) Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund des Anspruchs auf eine Pflegezulage wird
[Tabelle]
erbracht.
(1) Schwerstbeschädigtenzulage wird
[Tabelle]
erbracht.
(2) Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund des Anspruchs auf eine Pflegezulage wird
[Tabelle]
erbracht.