BVERFSCHG
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zusammenarbeitspflicht
- § 2 Verfassungsschutzbehörden
- § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
- § 7 Weisungsrechte des Bundes
- § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 8 Besondere Auskunftsverlangen
- § 8 Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
- § 8 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 9 Besondere Formen der Datenerhebung
- § 9 Verdeckte Mitarbeiter
- § 9 Vertrauensleute
- § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
- § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
- § 14 Dateianordnungen
- § 15 Auskunft an den Betroffenen
- § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
- § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- § 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- § 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- § 22 Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- § 22 Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 22 Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 22 Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 23 Übermittlungsverbot
- § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
- § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
- § 25 Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 25 Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 25 Weitere Verfahrensregelungen
- § 25 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 26 Nachberichtspflicht
- § 26 Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- § 26 Besondere Eigensicherungsbefugnisse
- § 26 Verfahren; Kernbereichsschutz
- § 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 29 Einschränkung von Grundrechten