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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton – Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalte und Gliederung der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“
- § 5 Prüfungsbereich „Führung“
- § 6 Prüfungsbereich „Organisation“
- § 7 Prüfungsteil „Projektmanagement“
- § 8 Form und Ablauf der Prüfung
- § 9 Prüfung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“
- § 10 Prüfung im Prüfungsteil „Projektmanagement“
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 14 Zeugnisse
- § 15 Wiederholung der Prüfung
- § 16 Nachweis der Ausbildereignung
- § 17 Übergangsvorschriften
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten