BPOLHFV
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
- § 2 Sachleistungsprinzip
- § 3 Heilfürsorgekarte
- § 4 Leistungen
- § 5 Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten
- § 6 Zahnärztliche Behandlung
- § 7 Arznei- und Verbandmittel
- § 8 Heilmittel
- § 9 Hilfsmittel
- § 10 Krankenhausbehandlung
- § 11 Organ- und Gewebetransplantationen
- § 12 Leistungen zur Rehabilitation
- § 13 Fahrkosten
- § 14 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 15 Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
- § 16 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes oder bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
- § 17 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
- § 18 Übergangsvorschrift
- § 19 Verwaltungsvorschrift
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten