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BP_DFORTBV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung der Prüfung
- § 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- § 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- § 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- § 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- § 8 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- § 9 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- § 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13 Zeugnisse
- § 14 Wiederholen der Prüfung
- § 15 Übergangsregelung
- § 16 Inkrafttreten