602 B
602 B
BLAUZUNGENV
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 3 Maßnahmen im Falle des Seuchenverdachts
- § 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches
- § 5 Maßnahmen im Falle der amtlichen Feststellung der Seuche
- § 6 Vorschriften für Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet
- § 6 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 7 Aufhebung angeordneter Maßnahmen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten