BINSCHZV
Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung (Artikel 1 der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.