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BIMSCHV_17_2013
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe
- § 4 Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen
- § 5 Betriebsbedingungen
- § 6 Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen
- § 7 Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen
- § 8 Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen
- § 9 Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen
- § 10 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte
- § 11 Ableitungsbedingungen für Abgase
- § 12 Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände
- § 13 Energieeffizienz
- § 14 Messplätze
- § 15 Messverfahren und Messeinrichtungen
- § 16 Kontinuierliche Messungen
- § 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- § 18 Periodische Messungen
- § 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen
- § 20 Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen
- § 20 Besondere Überwachung während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs
- § 21 Störungen des Betriebs
- § 22 Jährliche Berichte über Emissionen
- § 23 Veröffentlichungspflichten
- § 24 Zulassung von Ausnahmen
- § 25 Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen
- § 26 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern
- § 27 Ordnungswidrigkeiten
- § 28 Übergangsregelungen