162 B
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§ 4 Haushaltsjahr
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.