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BFSG
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5 Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
- § 6 Pflichten des Herstellers
- § 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11 Pflichten des Händlers
- § 12 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- § 16 Grundlegende Veränderungen
- § 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
- § 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
- § 19 CE-Kennzeichnung
- § 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25 Unterstützungsverpflichtung
- § 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- § 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- § 31 Veröffentlichung von Informationen
- § 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- § 33 Rechtsbehelfe
- § 34 Schlichtung
- § 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- § 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 37 Bußgeldvorschriften
- § 38 Übergangsbestimmungen