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Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Elektronische Aktenführung
- § 2 Übermittlung elektronischer Dokumente
- § 3 Weitere sichere Übermittlungswege
- § 4 Erstellung elektronischer Dokumente durch das Bundesamt
- § 5 Elektronische Formulare
- § 6 Abschriften und beglaubigte Abschriften durch das Bundesamt
- § 7 Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 8 Inkrafttreten