481 B
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BEVBDGZUSTANO
Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundesdisziplinargesetz im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.