BETRPR_MDURCHFV
Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Regionaler Durchschnitt
- § 3 Verfügbarkeit der beihilfefähigen Fläche, landwirtschaftliche Mindesttätigkeit
- § 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
- § 12 Flächenbezogene Beträge für Dauergrünland und sonstige beihilfefähige Flächen
- § 14 Übertragung verpachteter Flächen im Falle des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
- § 16 Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteiles im Falle des Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
- § 20 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 21 Übergangsregelung