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481 B

§ 3 Ziel und Gliederung des Teils I

(1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei wesentliche Tätigkeiten des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.

(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und 2.eine Situationsaufgabe.