3.2 KiB
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BEGDV_3
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
- § 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
- § 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- § 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- § 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
- § 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
- § 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
- § 8 Höhe des Darlehens
- § 9 Unmöglichkeit der Sicherung
- § 10 Zusätzliches Darlehen
- § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
- § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
- § 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
- § 18 Umrechnung der Kapitalentschädigung
- § 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
- § 20 Anzeigepflicht
- § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
- § 22 Berechnung der Rente
- § 22 Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
- § 22 Zahlung der Rente
- § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
- § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 24 Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
- § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 25 Erlöschen der Rente
- § 26 Anzeigepflicht
- § 27 Änderung der Verhältnisse
- § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung
- § 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
- § 33 Berechnung der Rente
- § 33 Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
- § 34 Mindestrente
- § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
- § 35 Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG
- § 35 Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG
- § 35 Erlöschen der Rente
- § 36
- § 37
- § 38
- § 38
- § 39
- § 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen
- § 41 Stichtag für Neufestsetzung der Renten
- § 41 Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- § 42
- § 43 Zeitlicher Anwendungsbereich