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BBODSCHV_2023
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen
- § 4 Vorsorgeanforderungen
- § 5 Zulässige Zusatzbelastung
- § 6 Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
- § 7 Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
- § 8 Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
- § 9 Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind
- § 10 Erforderlichkeit von Untersuchungen
- § 11 Allgemeine Anforderungen an Untersuchungen
- § 12 Orientierende Untersuchung
- § 13 Detailuntersuchung
- § 14 Sickerwasserprognose
- § 15 Bewertung
- § 16 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
- § 17 Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, natürliche Schadstoffminderung
- § 18 Vorerkundung
- § 19 Allgemeine Anforderungen an die Probennahme
- § 20 Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Böden in situ
- § 21 Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken
- § 22 Zusätzliche wirkungspfadbezogene Anforderungen an die Probennahme bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen
- § 23 Konservierung, Transport und Aufbewahrung von Proben; Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung
- § 24 Physikalisch-chemische und chemische Analyse
- § 25 Fachbeirat Bodenuntersuchungen
- § 26 Ordnungswidrigkeiten
- § 27 Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen
- § 28 Übergangsregelung