Files
lawgit/laws_md/bbaug/§224.md

503 B

§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen 1.den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1, 2.die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1, 3.die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie 4.die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4 hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.