599 B
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§ 140 Vorbereitung
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst 1.die vorbereitenden Untersuchungen, 2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, 3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung, 4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist, 5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung, 6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans, 7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.