BAUGER_TEFAUSBV_1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Ausbildungsberufsbild
- § 4 Ausbildungsrahmenplan
- § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Berichtsheft
- § 8 Zwischenprüfung
- § 9 Abschlußprüfung
- § 10 Übergangsregelung
- § 11 Inkrafttreten