347 B
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§ 19 Verordnungsermächtigung
Das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1.nähere Einzelheiten der Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut des Bundesarchivs zu regeln und 2.Verfahren und Form der Pflichtregistrierung von Kinofilmen festzulegen.