BAF_GZUSCHLAGSV
Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zuschläge zu dem Bedarf
- § 2 Höhe des Auslandszuschlags
- § 3 Studiengebühren
- § 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
- § 5 Aufwendungen für die Krankenversicherung
- § 6 Verhältnis zur Härteverordnung
- § 7 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes