BAF_G-EINKOMMENSV
Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.