AUSLWBENTSCHG
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
- § 3 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 4 Ansprüche aus Zinsscheinen
- § 5 Beginn der Leistungspflicht
- § 6 Ausschluß nachträglicher Kürzungen
- § 7 Nachträgliche Anerkennung von Auslandsbonds
- § 8 Zahlungen an die Konversionskasse
- § 9 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 10 Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher
- § 11 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 12 Fälligkeit der Entschädigungsansprüche
- § 13 Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
- § 14 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 15 Gerichtsstand
- § 16 Haftung Dritter
- § 17 Ersatzurkunden und andere Ersatzleistungen
- § 18 Steuer- und Bilanzierungsvorschriften
- § 19 Entschädigungsansprüche nach § 52 AuslWBG
- § 20 Vorschriften für die in den Niederlanden begebenen Auslandsbonds
- § 21 Land Berlin
- § 22 Inkrafttreten