848 B
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ATSMV
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
- § 3 Pflichten des Betreibers
- § 4 Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- § 5 Stellung des Sicherheitsbeauftragten
- § 6 Meldepflicht
- § 7 Inhalt der schriftlichen Meldung
- § 7 Elektronische Kommunikation
- § 8 Meldeverfahren
- § 9 Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
- § 10 Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften