591 B
591 B
ARV_1991
Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Geltung des Bundesreisekostengesetzes, Dienstreiseanordnung und -genehmigung
- § 2 Kostenerstattung
- § 3 Auslandstagegeld, Auslandsübernachtungsgeld
- § 4 Grenzübertritt
- § 5 Reisekostenvergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Kostenerstattung für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung
- § 6 Erkrankung während der Auslandsdienstreise