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ALTVDV
Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Datensätze
- § 2 Technisches Übermittlungsformat
- § 2 DIN- und ISO/IEC-Normen
- § 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
- § 4 Übermittlung durch Datenfernübertragung
- § 5 Identifikation der am Verfahren Beteiligten
- § 6 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
- § 7 Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
- § 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkasse
- § 10 Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
- § 11 Anbieterwechsel
- § 12 Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
- § 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
- § 14 Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
- § 15 Auszahlung der Zulage
- § 16 Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten
- § 17 Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- § 18 Erteilung der Anbieterbescheinigungen
- § 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 20 Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- § 21 Erprobung des Verfahrens
- § 23 Erprobung des Verfahrens
- § 24 Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes