ALTLANDPFLSCHV_2015
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeine Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 3 Besondere Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 4 Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
- § 5 Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
- § 6 Ergänzende Maßnahmen zur Risikominderung
- § 7 Überwachung
- § 8 Inkrafttreten