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§ 11 Weitere Anrechnungen
Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für 1.die Teilnahme an Fortbildungen, 2.Praxisaufenthalte, 3.Dienstreisen und 4.krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.