693 B
693 B
AGRARERZANPBEIHV_2
Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck
- § 2 Beihilfeberechtigung
- § 3 Höhe der Beihilfe
- § 4 Zuständigkeit für die Verwaltung und Kontrolle der Gewährung der Beihilfe
- § 5 Durchführung der Beihilfegewährung
- § 6 Überwachung durch die Bundesanstalt
- § 7 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 8 Bereitstellung und Übermittlung von Betriebsdaten
- § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten