AGMAHNVORDRV
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Vordrucke
- § 1 Beschriftung mittels Schreibprogramm
- § 2 Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer Vordruck
- § 3 Vordrucke zur Übermittlung als elektronisches Dokument
- § 4 Vordrucke zur Übermittlung als strukturierter Datensatz
- § 5 Gemeinsame Koordinierungsstelle; Bereitstellung von Vordrucken im Internet
- § 6 Angaben bei Verbraucherdarlehen und -finanzierungshilfen
- § 7 Inkrafttreten