700 B
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AEAUSGLV
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ausbildungsverkehr
- § 2 Kostenbestandteile für die Festlegung der Kostensätze
- § 3 Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs
- § 4 Ermittlung der Erträge
- § 5 Sonderregelung bei Einnahmeaufteilungsverträgen
- § 6 Länderüberschreitender Verkehr
- § 7 Antrag
- § 8 Entscheidung
- § 9 Änderung der Voraussetzungen
- § 10 Vorauszahlungen
- § 11 Inkrafttreten