310 B
310 B
AARKZUSTANO
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Auswärtigen Amts in Reisekostenangelegenheiten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.