# § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen von Maßschuhen, 2.Schuhtechnik sowie 3.Wirtschafts- und Sozialkunde.