# LUFTVODV_131 **Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.